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2026-06 Änderungsantrag Stellplatzsatzung

Antrag der Fraktion „GALB - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ 

Änderungsantrag zur Stellplatzsatzung der Gemeinde Bischofsheim DS 64-1/2026

§ 4 Zahl

(6) Bei Mehrfamilienhäusern ist jeder Wohnung mindestens 1 Stellplatz direkt zuzuordnen. 

(7) Bei Mehrfamilienhäusern und zusammenhängend geplanten Wohnquartieren kann die Anzahl der Stellplätze reduziert werden, wenn ein qualifiziertes Mobilitätskonzept vorgelegt wird.

Wird für ein Vorhaben ein qualifiziertes Mobilitätskonzept vorgelegt, so kann eine Befreiung von oder Aussetzung der Zahlung des Stellplatzablösebetrages ganz oder teilweise erfolgen. Die Anzahl der abzulösenden Stellplätze kann um bis zu 30 Prozent verringert werden. 

Ein qualifiziertes Mobilitätskonzept stellt eine Konzeption dar, die geeignet ist, die Nachfrage der Bewohner bzw. Nutzer an Kraftfahrzeugen bzw. Kfz-Stellplätzen zu reduzieren. Dazu zählen insbesondere:  1. die Teilnahme an einem Carsharing-Konzept,  2. die Vorhaltung von Maßnahmen, welche die Nutzung von Fahrrädern besonders unterstützen (z. B. die Bereitstellung von Elektrofahrrädern, Lasten- und Sonderfahrräder über Bike-Sharing-Konzepte) oder die Errichtung von zusätzlichen Abstellflächen/-räumen (z. B. für Fahrradanhänger),  3. spezielle Angebote für Beschäftigte, Bewohner und andere Nutzer (z. B. Jobticket, Semesterticket, Jobräder, ÖPNV-Abo).

§ 9 Abstellplätze für Fahrräder

(5) Abstellplätze für Fahrräder in Mehrfamilienhäusern sind zu überdachen, wenn erforderlich zu beleuchten und müssen für das sichere Abstellen auch hochwertigerer Fahrräder (z.B. Elektrofahrrad) geeignet sein. 20 % der Abstellplätze sind für Sonderfahrräder (z.B. Lastenräder) zu konzipieren. Treppen und steile Rampen sind zu vermeiden.

Abstellplätze für Fahrräder müssen eine Anschlussmöglichkeit für den Fahrradrahmen haben und dem Fahrrad einen sicheren Stand ermöglichen. In Gebäuden sind auch andere gesicherte Einstellmöglichkeiten realisierbar.

Anlage zur Stellplatzsatzung (§ 4 Abs. 1)

Punkt 1.1 und Punkt 1.2

1,5 Stellplätze je Wohneinheit.

Die Punkte sollen einzeln abgestimmt werden.