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2026-07 Berichtspflicht aus Gremien

Antrag der Fraktion „GALB - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ 

Berichtspflicht für Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Bischofsheim in externen Gremien

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine verbindliche Regelung für die Gemeindevertretung vorzuschlagen, nach der die in der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Bischofsheim in externen Gremien, Verbänden oder Ausschüssen (z. B. Regionalverband, Zweckverbände o. ä.) teilnehmen, im Anschluss an die Sitzungen einen schriftlichen Bericht vorzulegen haben.

Der Bericht ist zeitnah – in der Regel innerhalb von 4 Wochen - nach der Sitzung digital beim Gemeindevorstand einzureichen (z. B. per E-Mail oder über das Ratsinformationssystem).

 Der Bericht soll enthalten:

Die Berichte werden durch den Gemeindevorstand – sofern keine Verschwiegenheitspflicht besteht - an die Mitglieder der Gemeindevertretung weitergeleitet.

Der Gemeindevorstand wird gebeten, eine einheitliche digitale Berichtsvorlage bereitzustellen.

Begründung:

Die Gemeinde Bischofsheim ist in zahlreichen externen Gremien vertreten, deren Entscheidungen häufig unmittelbare Auswirkungen auf die kommunale Arbeit haben. Informationen aus diesen Sitzungen erreichen die politischen Gremien jedoch nicht immer systematisch und zeitnah.

Eine verbindliche Berichterstattung sorgt für mehr Transparenz, einen einheitlichen Informationsstand und eine bessere Abstimmung zwischen Gemeindevorstand, Gemeindevertretung und Fraktionen. Gleichzeitig hilft sie, Informationslücken, Doppelarbeit und Missverständnisse zu vermeiden.

Durch eine kurze, standardisierte und digitale Berichtsform bleibt der Aufwand gering, während der Nutzen für die kommunalpolitische Arbeit steigt.

Der Antrag soll direkt im HFA beraten werden.