2025-06 Infos zu Freiflächenphotovoltaik Stellantis
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Gemeindevertretung über den Stand des Stellantis-Vorhaben zu informieren. Vertreter von Stellantis sind hierzu einzuladen.
Begründung:
Nach ersten Berichten in der Presse über Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen im Mainvorland zwischen Rüsselsheim und Bischofsheim, haben Stellantis und die beauftragte Betreiberfirma die landwirtschaftlichen Flächen südlich der B43 ins Auge gefasst. Grundstücksbesitzer und Pächter wurden kontaktiert, ob sie Flächen verpachten würden.
Die Gemeindevertretung ist über die konkreten Pläne zu informieren, da sie die kommunale Planungshoheit innehat. Auch im Rahmen der Neuaufstellung des RegFNP sollte über die Freiflächenphotovoltaik-Flächen (aufgrund ihrer Privilegierung § 35 Absatz 1 Nr. 8 BauGB, welche praktisch im gesamten unbebauten Bischofsheimer Gemarkungsgebiet Freiflächen-PV ermöglicht) betrachtet werden.
