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2025-08 Ergänzungsantrag Stellungnahme der Gemeinde zum Regionalen Flächennutzungsplan

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Die Stellungnahme des Gemeindevorstands wird folgendermaßen ergänzt, geändert und präzisiert.

Unter Punkt 2. „Siedlungsfläche im südlichen Bereich Bischofsheim“

Ist zu ergänzen:

„Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass sich Teile dieser Flächen in einem Bauleitverfahren zur Legalisierung von wohnungsfernen Gärten im Außenbereich befinden (Teilfläche H, nördlicher Teil).“ -> Die entsprechenden Unterlagen sind der Stellungnahme beizulegen.

Unter Punkt 3. „Gewerbegebiet „Am Schindberg“ und geplantes Gewerbegebiet Auffahrt A60“

Ist zu ändern:

„Das bestehende Gewerbegebiet „Am Schindberg“ wurde als Mischgebiet geplant, ist in seinem südlichen Teil mit Einzelhandelsketten belegt und dieser wurde im bisherigen RegFNP als „Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel“ ausgelegt. Eine Umwidmung in „Vorrang Logistik“ im Bestand ist nach unserer Rechtsauffassung nicht möglich. Das geplante Gewerbegebiet „Vorrang Logistik“ an der Auffahrt A60 ist aus dem Plan zu entfernen, wie es bereits durch ein 2014 angestrengtes Änderungsverfahren des derzeit gültigen RegFNPs der Fall war. Für die regionale Lebensmittelerzeugung ist diese landwirtschaftliche Fläche von Bedeutung.

Folgende Punkte sind hinzuzufügen:

Punkt 4. Aus Gründen des Klimaschutzes und der Freiraumsicherung ist der „Regionale Grünzug“ auf den Flächen südlich der B43 im Planentwurf wieder komplett herzustellen, Dieser große Feldbereich nördlich der Eisenbahnschienen ist ein wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet für die Belüftung des Ortskerns. Daher sollte auch hier der Planentwurf sich wieder am derzeit gültigen RegFNP orientieren und die gesamte Fläche als „Vorranggebiet Klima“ ausweisen.

Punkt 5.

Die Fläche südlich der Gemeindesportanlage soll nicht als weitere Wohnbaufläche geplant werden, sondern muss als erkennbare Siedlungsgrenze zur Stadt Ginsheim-Gustavsburg erhalten bleiben. Vorzugsweise ist hier eine Anpassung der „gemischten Baufläche (Planung)“ an die örtlichen Gegebenheiten vorzunehmen (durch Verschiebung in nördliche Richtung, Einbeziehung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Ginsheimer Landstraße“), um die Grünflächen nach dem noch gültigen Planstand zu erhalten.